Formvollendung
Eventdekoration

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1 . Geltungsbereich

  • 1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen (einschliesslich Beratungen und sonstiger Leistungen) zwischen der Formvollendung KlG (nachfolgend Firma genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit diese schriftlich bestätigt worden sind.
  • 1.2 Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.formvollendung.ch publiziert.


2. Vertragsschluss & Widerrufsbelehrung

  • 2.1 Onlineangebote & -Bestellungen

Allfällige Angebote auf der Website www.formvollendung.ch sind rein informativ und daher unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten. Blumen sind Saisonprodukte, daher ist nicht immer die ganze Auswahl erhältlich. Ein Vertrag für Onlinebestellungen zwischen der Firma und dem Kunden kommt erst bei Auftragsbestätigung durch die Firma zustande.

  • 2.2 offerierte Angebote & Dienstleistungen vor Ort

Ein allfälliges Erstberatungsgespräch (ca. 1h) und das Erstellen einer  Offerte sind unverbindlich und gratis. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die Firma während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages oder durch schriftliche Annahme der Offerte. Sind mit späteren Bestellungs-, Ausführungs- oder Vertragsänderungen Zusatzkosten für die Firma verbunden, trägt diese der Kunde gemäss den dannzumal gültigen Ansätzen der Firma.

  • 2.3 Widerrufsbelehrung

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit der Firma geschlossenen Vertrag zu widerrufen. 

Widerruft der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt den geschlossenen Vertrag, so wird er für bereits angefallene Kosten und Aufwendungen Kostenersatzpflichtig.

Ein Widerruf zwei Tage vor vereinbarter Auftragserfüllung ist ausgeschlossen und hat zur Folge, dass der Kunde in jedem Fall den vollständigen Betrag gemäss Vertrag schuldet. Allenfalls vertraglich vereinbarte Vorleistungspauschalen, Rücktrittsentschädigungen, oder anderweitige Konventionalstrafen bleiben vorbehalten.

  • 2.4 Beginn & Ausübung Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beginnt am Tage des Vertragsabschlusses. 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Firma mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief oder E-Mail) über dessen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen informieren. 

  • 2.5 Folgen für die Firma

Nach erfolgtem Widerruf erstattet die Firma dem Kunden allenfalls bereits erhaltene  Zahlungen (nach Abzug von Kostenersatz gemäss 2.3 der AGB) spätestens binnen vierzehn Tagen. 

Bereits gelieferte Waren werden auf Kosten der Firma abgeholt. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Kunde nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen oder unsachgemässen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

 

3. Preise

  • 3.1 Es gelten ausschliesslich die in der angenommenen Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Preise. Der Firma bleibt es vorbehalten, wenn nötig den offerierten Betrag um 10% bis maximal 20% nach oben oder unten zu korrigieren, sollten Aufwände für Konzeption, Planung, Korrespondenz etc. nicht im üblichen Rahmen liegen.
  • 3.2 Preisanpassungen für Produkte und Leistungen sind, sofern nicht vertraglich ausgeschlossen, nach Rücksprache mit dem Kunden jederzeit möglich, da insbesondere Blumenpreise naturgemäss saisonalen und regionalen Schwankungen unterliegen. 


4. Zahlung

  • 4.1 Zahlungen per Rechnung sind, sofern in der angenommenen Offerte oder Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum netto zu begleichen. Die Firma behält sich vor, Lieferungen an neue Kunden oder im begründeten Einzelfalle gegen Nachnahme oder Vorkasse durchzuführen oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • 4.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist die Firma berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber 5% p.a. sowie Mahngebühren von CHF 30.- pro Fall zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Kosten bleibt vorbehalten. Abhängig von Bonität, Vertragsgegenstand und Vertragsvolumen behält sich die Firma vor, eine davon abweichende Zahlungsweise oder eine zusätzliche Absicherung der Vorleistung zu erbitten.
  • 4.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle gelieferten Produkte Eigentum der Firma und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  • 4.4. Der Kunde ist verpflichtet, soweit die Ware oder Dienstleistungen noch nicht bezahlt sind, im Falle der Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen, oder einem Zugriff Dritter auf die Ware, dies unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, den Dritten sofort auf die Eigentümerstellung der Firma hinzuweisen.
  • 4.5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist die Firma berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt diesfalls ausdrücklich vorbehalten.


5. Lieferung & Auftragserfüllung

  • 5.1 Es gelten die vereinbarten Termine und Lieferzeiten gemäss angenommener Offerte oder Auftragsbestätigung. Wurde nicht ausdrücklich ein konkreter Liefer- oder Erfüllungstermin vereinbart, liefert oder erfüllt die Firma den Auftrag nach eigenem Ermessen.
  • 5.2 Eine termingerechte und auftragsgemässe Lieferung bedingt, dass der Kunde korrekte Adressangaben liefert. Jegliche Haftung für allfällige Verspätungen oder Nichtlieferungen infolge unvollständiger oder unrichtiger Adressen ist ausgeschlossen. 
  • 5.3 Wenn der Empfänger an der Lieferadresse nicht anzutreffen ist, ist die Firma ermächtigt, die Lieferung bei einer Drittperson, die für die Weiterleitung an den Empfänger geeignet scheint, abzugeben.
  • 5.4 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der Firma, Betriebsstörungen, und Ereignisse höherer Gewalt, sind ausgeschlossen und berechtigen die Firma gegebenenfalls zur Verlängerung der Erfüllungs- oder Lieferfristen und/oder Aufhebung der Erfüllungs- oder Lieferverpflichtungen.
  • 5.5  Der Versand von Produkten durch die Firma erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang gemeldet werden.
  • 5.6. Beanstandungen betreffend Ausführung des Auftrags oder Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Erfüllung oder Warenempfang schriftlich bei der Firma geltend zu machen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Erfüllung oder Lieferung als genehmigt.


6. Beschaffungsprobleme

Im Falle unvorhergesehener Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behält sich die Firma vor, andere gleichwertige Ware zu liefern. Die Firma informiert den Kunden rechtzeitig über die Umstände und die Änderungen.


7. Lieferungen für Anlässe/Events

  • 7.1 Bei Lieferungen für besondere Anlässe erfolgt diese gem. jeweiliger Auftragsbestätigung oder angenommener Offerte.
  • 7.2 Das Zusammenstellen einer Eventdekoration setzt sich in der Regel aus zeitlichem Aufwand der Dekorateurinnen/Floristinnen (CHF 75.-/ Std.), Dekorationsmaterial, Schnittblumen und Verpackungsmaterial plus Fahrzeug- und Treibstoffkosten(CHF 0.70/ Km) zusammen. Offerierte Arbeit vor Ort ist eine Annahme und wird nach effektivem Aufwand verrechnet. Abweichende vertragliche Vereinbarungen bleiben jederzeit vorbehalten.
  • 7.2 Gemietete Gegenstände wie z.B. Möbel und Gefässe (sog. Leihware)  müssen auch nach dem Anlass oder Event in einwandfreiem Zustand angetroffen werden. Bei Verlust oder Beschädigung  werdendiese dem Kunden vollständig zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.


8. Gewährleistung

Die Firma garantiert für frische Schnittblumen eine Mindesthaltbarkeit von fünf Tagen, sofern der Kunde den Schnittblumen die richtige Pflege zukommen lässt und diese mit ausreichend Wasser versorgt. Für andere Lieferungen oder Leistungen wird jede Haftung ausgeschlossen sofern sie nicht ursächlich durch die Firma verschuldet wurde.


9. Datenschutz

  • 9.1 Sämtliche Daten, die die Firma vom Kunden erhält, werden gemäss den Vorschriften des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) behandelt. Mit der Zustellung von Daten gibt der Kunde seine Einwilligung zu deren Bearbeitung durch die Firma und zur Pflege von bestehenden und künftigen Kundenbeziehungen sowie zu Zwecken, die bei der Datenerfassung ausdrücklich aufgeführt sind oder mit der Zustellung der Kundendaten offensichtlich zusammenhängen.
  • 9.2 Telefongespräche mit der Firma werden nicht aufgezeichnet.


10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Anwendbar ist Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma


11. Salvatorische Klausel

  • 11.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.
  • 11.2 Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.



Formvollendung KlG

Wald, 2. September 2020


 
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